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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21.07.2026

§ 1 Anbieter

Technik-Sundmacher

Inhaber: Daniel Sundmacher

Anschrift: Steinhauerstr. 78, 31832 Springe

E-Mail: kontakt@technik-sundmacher.de

Telefon: 017655951280

Internetseite: https://technik-sundmacher.de

§ 2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Technik-Sundmacher und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

Sie gelten insbesondere für Beratungsleistungen, technische Bestandsaufnahmen, Messdienstleistungen, Analyseleistungen, Smart-Home-nahe Dienstleistungen, Dokumentationsleistungen sowie für vorbereitende Leistungen im Zusammenhang mit Photovoltaik, Eigenverbrauchsoptimierung, Energieflüssen, Raumklima, Home Assistant, Sensorik und Fernzugriff.

Je nach vereinbartem Leistungsinhalt kann es sich um einen Dienst-, Werk- oder Kaufvertrag oder um einen gemischten Vertrag handeln. Die Einordnung richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Leistungsgegenstand. Soweit ein bestimmter Erfolg, ein abnahmefähiges Werk oder die Lieferung von Hardware geschuldet ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften der jeweils einschlägigen Vertragsart.

Für Wartungsverträge, dauerhafte Fernwartung, Hardwareverkauf, Installationsleistungen oder besondere Projekte gelten ergänzende Vertragsbedingungen, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Technik-Sundmacher ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 3 Vertragsgegenstand

Technik-Sundmacher erbringt technische Mess-, Analyse-, Beratungs- und Dokumentationsleistungen zur Erfassung und Auswertung von Energie-, Gebäude-, Umgebungs- und Smart-Home-Daten.

Hierzu können insbesondere gehören:

Es handelt sich nicht um eine Energieberatung im Sinne staatlicher Förderprogramme, keine Fördermittelberatung, keine steuerliche Beratung, keine Rechtsberatung, keine elektrotechnische Planung und keine bauphysikalische Fachplanung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 4 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung in Textform zustande.

Die Annahme kann je nach Angebot elektronisch, per E-Mail, über einen Annahmelink, schriftlich oder durch Rücksendung eines unterschriebenen Angebots erfolgen.

Bei einem elektronischen Vertragsschluss werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Erklärung das Angebot, diese AGB, die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular und gegebenenfalls weitere Vertragsdokumente klar und verständlich angezeigt und in speicherbarer Form bereitgestellt. Der Kunde muss die Kenntnisnahme und Einbeziehung der Vertragsbedingungen aktiv bestätigen.

Ist die elektronische Annahme zahlungspflichtig, wird die abschließende Schaltfläche eindeutig mit „zahlungspflichtig annehmen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet. Unmittelbar vor der Annahme werden die wesentlichen Vertragsinformationen und der Gesamtpreis hervorgehoben dargestellt.

Die Unternehmenssoftware dokumentiert insbesondere Angebot und Dokumentenfassung, Zeitpunkt der Annahme, verwendeten Annahmetoken, Verifikationsschritte und Status des Angebots. Dem Kunden wird die Vertragsbestätigung einschließlich der einbezogenen Vertragsunterlagen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail, zur Verfügung gestellt.

Wird ein Angebot manuell unterschrieben angenommen, kann das unterschriebene Dokument in der Unternehmenssoftware abgelegt werden.

Technik-Sundmacher ist berechtigt, eine Anfrage vor Vertragsschluss abzulehnen, wenn technische, rechtliche, organisatorische oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen.

§ 5 Leistungsumfang

Maßgeblich ist der im jeweiligen Angebot beschriebene Leistungsumfang.

Geschuldet ist die vereinbarte Beratungs-, Mess-, Analyse-, Dokumentations-, Unterstützungs- oder Einrichtungsleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Insbesondere werden nicht garantiert:

Technische Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Auswertung verfügbaren Messdaten, Kundenangaben, Systeminformationen und technischen Möglichkeiten.

§ 6 Abgrenzung zu Planung, Installation und Fachbetrieben

Technik-Sundmacher erbringt nur Leistungen, die im Angebot ausdrücklich beschrieben sind.

Bei reinen Dienst- und Beratungsleistungen wird die fachgerechte Tätigkeit, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg geschuldet. Ist im Angebot ein konkretes, abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Werkverträge und gegebenenfalls die vereinbarte Abnahme. Für den Verkauf von Hardware gelten die gesetzlichen kaufrechtlichen Vorschriften.

Beratungen, Messungen und Analysen ersetzen keine Prüfung, Planung oder Ausführung durch eingetragene Elektrofachbetriebe, Netzbetreiber, Schornsteinfeger, Energieeffizienz-Experten, Statiker, Sachverständige, Hersteller oder sonstige zuständige Fachstellen.

Arbeiten an elektrischen Anlagen werden nur im rechtlich zulässigen Umfang und nur soweit vereinbart durchgeführt. Netzanschlüsse, Zählerplätze, elektrische Schutzmaßnahmen, Arbeiten an Verteilungen und meldepflichtige Änderungen sind durch entsprechend berechtigte Fachbetriebe auszuführen.

§ 7 Technische Voraussetzungen beim Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die für die Leistung erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhanden sind oder rechtzeitig geschaffen werden.

Dazu können je nach Leistung gehören:

Fehlen technische Voraussetzungen, kann sich die Leistung verzögern, eingeschränkt werden oder nicht vollständig möglich sein. Technik-Sundmacher weist den Kunden auf erkennbare Hindernisse hin.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungen rechtzeitig bereit.

Hierzu gehören insbesondere:

Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht nach, können sich Termine, Messdauer und Auswertung verschieben. Mehraufwand kann nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden, sofern dies rechtlich zulässig und vertraglich vereinbart ist.

§ 9 Termine, Zugang und Abbruch vor Ort

Termine werden individuell vereinbart. Vereinbarte Termine setzen voraus, dass die notwendigen Zugänge und technischen Voraussetzungen beim Kunden gegeben sind.

Technik-Sundmacher kann einen Termin verschieben oder eine Leistung vor Ort abbrechen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

Bereits entstandener Aufwand kann nach den gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Vereinbarung abgerechnet werden.

§ 10 Messkoffer, Sensoren und Messgeräte

Der Messkoffer, Sensoren, Gateways, Router, Netzteile, Adapter und sonstige Messgeräte bleiben Eigentum von Technik-Sundmacher.

Der Kunde darf die Messtechnik nur bestimmungsgemäß verwenden und nicht verändern, öffnen, umplatzieren, zurücksetzen, weitergeben, vom Strom trennen oder Dritten überlassen, sofern Technik-Sundmacher dem nicht zugestimmt hat.

Dies gilt nicht bei unmittelbar drohender Gefahr, insbesondere bei Rauchentwicklung, Überhitzung, elektrischem Defekt oder Brandgefahr. In diesem Fall darf und soll die Messtechnik spannungsfrei geschaltet werden, soweit dies gefahrlos möglich ist. Technik-Sundmacher ist anschließend unverzüglich zu informieren.

Die Messtechnik ist nach Ende der Messung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzustellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Beschädigung, Verlust oder unsachgemäße Behandlung der überlassenen Messtechnik.

§ 11 Messdaten, Messgenauigkeit und Toleranzen

Die erhobenen Messwerte dienen der technischen Analyse und Bewertung. Sie sind keine geeichten Messwerte und nicht für abrechnungsrelevante Messungen gegenüber Energieversorgern, Netzbetreibern, Mietern, Behörden oder Dritten bestimmt.

Messwerte können durch Sensortoleranzen, Funkverbindungen, Sensorpositionen, Gebäudestruktur, Stromversorgung, Internetverbindung, Gerätekompatibilität, Messdauer und äußere Einflüsse beeinflusst werden.

Kurzzeitige Ausfälle, Funkabbrüche, verspätete Übertragungen, Neustarts oder Datenlücken können auftreten. Technik-Sundmacher bemüht sich um eine möglichst vollständige Messkette und berücksichtigt erkennbare Datenlücken in der Auswertung.

Analyseberichte, Grenzwertmarkierungen und Risikohinweise beruhen auf den verfügbaren Daten und dienen der fachlichen Orientierung.

§ 12 Analysebericht und Handlungsempfehlungen

Der Kunde erhält nach Abschluss der Messung beziehungsweise Analyse einen individuellen Analysebericht oder eine sonstige vereinbarte Dokumentation.

Der Bericht kann insbesondere enthalten:

Empfehlungen stellen keine Erfolgsgarantie dar. Sie ersetzen keine eigenständige Fachplanung, keine Herstellerfreigabe, keine Netzbetreiberprüfung und keine behördliche oder förderrechtliche Prüfung.

§ 13 Fernzugriff, WireGuard und Home Assistant

Soweit vereinbart, kann Technik-Sundmacher einen Fernzugriff auf Router, Home-Assistant-Systeme oder andere ausdrücklich freigegebene, nicht unternehmenseigene Systeme einrichten oder nutzen.

Ein Fernzugriff auf kundeneigene Systeme erfolgt nur im vereinbarten Umfang und nur soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Funktionsüberwachung, Fehlerbehebung, Messkontrolle, Wartung oder Analyse dienen.

Für Fernzugriffe können insbesondere VPN-, WireGuard-, Home-Assistant-, Router-, SSH-, HTTPS- oder sonstige gesicherte Zugänge verwendet werden.

Der Kunde erteilt die erforderlichen Freigaben und kann eine Freigabe nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung widerrufen oder einschränken. Ist ein Fernzugriff für die Leistung erforderlich und wird er widerrufen oder technisch verhindert, kann die Leistung eingeschränkt oder unmöglich werden.

Fernzugriffe werden soweit technisch vorgesehen dokumentiert oder protokolliert.

§ 14 Änderungen an Kundensystemen

Änderungen an Kundensystemen, Netzwerken, Routern, Firewalls, Home-Assistant-Installationen, Automationen, Energieanlagen oder sonstiger Infrastruktur sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Nicht Bestandteil einer reinen Beratung, Messung oder Fernüberwachung sind insbesondere:

Weitergehende Leistungen werden gesondert angeboten und abgerechnet.

§ 15 Cybersecurity

Technik-Sundmacher setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um eigene Systeme, Messkoffer und vereinbarte Fernzugriffe abzusichern.

Der Kunde bleibt für die Sicherheit seiner eigenen Systeme verantwortlich, insbesondere für:

Eine vollständige IT-Sicherheitsprüfung, ein Penetrationstest, eine Datenschutzprüfung, die Härtung des gesamten Kundennetzes oder eine umfassende Cybersecurity-Beratung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Erkennt Technik-Sundmacher während der Leistungserbringung offensichtliche Sicherheitsrisiken an kundeneigenen Systemen, kann Technik-Sundmacher darauf hinweisen und zur Sicherheit die Beseitigung kundenseitig verlangen.

§ 16 Vergütung und Zahlung

Es gelten die Preise des angenommenen Angebots.

Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder in der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Sofern dort keine besondere Frist angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung.

Zahlungen gelten erst mit Eingang auf dem Konto von Technik-Sundmacher als erfolgt.

Zusätzliche Leistungen, Zusatzwünsche, Mehraufwand, Wartezeiten, erneute Anfahrten oder nachträgliche Änderungen werden nur berechnet, wenn sie rechtlich zulässig und vereinbart oder nach vorherigem Hinweis vom Kunden beauftragt wurden.

§ 17 Fahrtkosten, Material und Zusatzkosten

Fahrtkosten, Material, Hardware, Lizenzen, Versandkosten oder sonstige Zusatzkosten werden nur berechnet, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder gesondert vereinbart wurden.

Optionale Positionen im Angebot sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie vom Kunden ausdrücklich ausgewählt oder später gesondert beauftragt werden.

§ 18 Eigentumsvorbehalt bei Hardware

Soweit Technik-Sundmacher Hardware verkauft, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Technik-Sundmacher.

Gesetzliche Verbraucher- und Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 19 Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Bei Beratungs-, Mess- und Analyseleistungen ist zu unterscheiden zwischen der geschuldeten Leistungserbringung und einem nicht garantierten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.

Der Kunde wird gebeten, erkennbare Fehler, Unstimmigkeiten oder fehlende Unterlagen zeitnah mitzuteilen, damit Technik-Sundmacher sie prüfen kann. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

§ 20 Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit gesetzlich vorgesehen, erhält der Verbraucher vor oder bei Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger.

Bei Dienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss, soweit keine gesetzliche Ausnahme oder besondere Regelung eingreift. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

Bei online geschlossenen Verträgen stellt Technik-Sundmacher während der gesetzlichen Widerrufsfrist, soweit gesetzlich erforderlich, eine leicht zugängliche und eindeutig bezeichnete elektronische Widerrufsfunktion bereit. Der Eingang eines elektronischen Widerrufs wird dem Kunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt.

Soll Technik-Sundmacher auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnen, wird hierfür vor Leistungsbeginn eine gesonderte ausdrückliche Erklärung eingeholt. Darin bestätigt der Kunde zugleich seine Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt.

Widerruft der Kunde nach einem wirksamen Verlangen zum vorzeitigen Leistungsbeginn, kann für die bis zum Widerruf vertragsgemäß erbrachten Leistungen Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldet sein.

Die konkrete Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular, die elektronische Widerrufsfunktion, die Online-Annahme und die Dokumentation eines vorzeitigen Leistungsbeginns werden inhaltlich und technisch aufeinander abgestimmt.

§ 21 Datenschutz und technische Daten

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung unter https://www.technik-sundmacher.de/Datenschutz.

Im Rahmen der Leistung können technische Daten verarbeitet werden, insbesondere:

Die Verarbeitung erfolgt nur im für die Leistung erforderlichen Umfang.

Soweit bei Fernzugriff, Messung oder Auswertung Zugriff auf personenbezogene Daten möglich ist, wird der Umfang transparent beschrieben und auf das erforderliche Maß beschränkt.

§ 22 Fotos und Dokumentation

Im Rahmen von Beratungen, Messungen oder Bestandsaufnahmen können technisch erforderliche Fotos, Skizzen und Dokumente erstellt oder in der Unternehmenssoftware abgelegt werden. Sie dienen insbesondere der technischen Dokumentation, Analyse, Angebotserstellung und späteren Nachvollziehbarkeit.

Technisch erforderliche Aufnahmen werden auf den notwendigen Umfang beschränkt. Personen, private Lebensbereiche, Dokumente mit vertraulichem Inhalt oder sonstige nicht benötigte personenbezogene Informationen sollen nicht aufgenommen werden.

Für optionale Aufnahmen von Personen, privaten Bereichen oder sonstigen nicht technisch erforderlichen Inhalten wird vorab eine gesonderte, freiwillige und informierte Einwilligung eingeholt. Sie benennt Zweck, Umfang und Speicherdauer und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Erkennbare dritte Personen werden nur mit deren Einwilligung aufgenommen. Der Kunde weist Technik-Sundmacher auf Bereiche oder Unterlagen hin, die nicht fotografiert oder dokumentiert werden dürfen.

Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 23 Haftung

Technik-Sundmacher haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Technik-Sundmacher für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit sonst zwingend gesetzlich gehaftet wird.

Beruhen Entstehung oder Umfang eines Schadens auch auf fehlerhaften oder unvollständigen Kundenangaben, unsicheren kundenseitigen Anlagen, nicht freigegebenen Eingriffen Dritter oder eigenmächtigen Änderungen des Kunden, richtet sich eine Mitverantwortung des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 254 BGB.

§ 24 Stornierung, Verschiebung und Leistungshindernisse durch Technik-Sundmacher

Technik-Sundmacher kann einen Termin verschieben, die Leistung vorübergehend aussetzen oder sich vom Vertrag lösen, wenn ein objektiv gerechtfertigter Grund vorliegt und dem Anbieter die Leistungserbringung nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich ist.

Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:

Technik-Sundmacher informiert den Kunden unverzüglich über den Grund und die voraussichtlichen Folgen. Soweit eine Verschiebung oder zumutbare Anpassung möglich ist, wird diese vorrangig angeboten.

Im Fall einer Vertragsbeendigung werden nicht verbrauchte Vorauszahlungen unverzüglich erstattet. Bereits erbrachte, vereinbarte und für den Kunden nutzbare Teilleistungen werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang anteilig abgerechnet. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 25 Wartungsverträge und wiederkehrende Leistungen

Wartungsverträge, regelmäßige Fernwartung, wiederkehrende Rechnungen und laufende Serviceleistungen werden in einem gesonderten Wartungs- und Fernwartungsvertrag vereinbart. Dieser regelt insbesondere Leistungsumfang, Wartungsintervalle, Fernzugriff und Freigabeprozess, Dokumentation, Vergütung, Zahlungsintervall, Datenschutz, technische Sicherheit und nicht enthaltene Zusatzarbeiten.

Die anfängliche feste Vertragslaufzeit eines Verbrauchervertrags beträgt höchstens zwei Jahre. Eine Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit beträgt höchstens einen Monat.

Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit verlängern. Der verlängerte Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.

Wird der Wartungsvertrag online geschlossen, stellt Technik-Sundmacher während der Vertragslaufzeit, soweit gesetzlich erforderlich, eine leicht zugängliche Kündigungsfunktion mit Bestätigungsseite bereit. Der Eingang und der Inhalt der Kündigung werden dem Kunden unverzüglich elektronisch bestätigt.

Ohne gesonderten Wartungs- und Fernwartungsvertrag besteht kein Anspruch auf laufende Überwachung, regelmäßige Prüfung oder dauerhafte Systembetreuung.

§ 26 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Hat der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit sie nach den gesetzlichen Kollisionsregeln anwendbar sind.

Die Europäische Kommission hat die frühere Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt. Technik-Sundmacher ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen AGB vor.